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Allemansrätten - Jedermannsrecht


Den meisten Schweden-Urlaubern ist das Erleben der Naturlandschaften besonders wichtig. Damit die Natur mit Flora und Fauna weiterhin so schön bleibt und für alle erhalten werden kann, sollten einige Leitsätze befolgt werden, die im Allemansrätten verankert sind. Wer nach der Devise: "Nicht stören, nicht zerstören" handelt, hat die wesentlichste Regel schon berücksichtigt.

So darf man sich in der Natur frei bewegen, davon ausgenommen sind jedoch (auch nicht eingezäunte) Hausgrundstücke. "Außer Sichtweite bleiben" heißt die Devise.

Gezeltet werden darf eine Nacht ohne Einwilligung des Grundeigentümers, allerdings nicht auf landwirtschaftlichen Nutzflächen oder in der Nähe von Wohn- und Ferienhäusern. Gruppen müssen in jedem Fall um Erlaubnis fragen. Mit Camping- oder Wohnmobilen sollten Campingplätze allein schon auf Grund der Entsorgungvorrichtungen angesteuert werden.

Mit motorisierten Fahrzeugen darf nicht im Gelände gefahren werden.

Besondere Vorsicht ist beim Feuermachen geboten. Lagerfeuer sind nur erlaubt, wenn keine Waldbrandgefahr herrscht. In Natur- oder Nationalparks ist es meistens verboten. Für Schäden ist der Verursacher in vollem Umfang haftbar. Auf Felsen und Klippen dürfen nie Feuer entzündet werden, da die Steine durch Hitze bersten können.

Abfälle dürfen nicht zurückgelassen werden.

Im Wald und Flur können Blumen und Beeren gepflückt, Pilze, herabgefallene Zweige und Reisig gesammelt werden. Geschützte Pflanzen und alle Orchideen sind davon ausgenommen. Pilze müssen grundsätzlich abgeschnitten und nicht ausgerissen werden, da sonst keine mehr nachwachsen.

Baden ist außer in Schutzgebieten überall erlaubt. Mit dem Boot kann außer an Hausgrundstücken und an Privatstegen überall angelegt werden.

Hunde müssen zwischen dem 1. März und 20. August angeleint, aber auch sonst immer beaufsichtigt werden.

Beim Angeln sind unbedingt die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.


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